Covid-19: Zertifikatspflicht (3G) ab 6.12.2021

Aufgrund der sich stark verschlechternden epidemiologischen Lage hat die Standeskommission in Absprache mit den umliegenden Kantonen die Verschärfung der Schutzmassnahmen gegen Covid-19 beschlossen.

Ab Montag, 6.12.2021, müssen neueintretende PatientInnen und BewohnerInnen sowie PatientInnen der Tagesklinik ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen.

Ebenso gilt die Zertifikatspflicht für Besucherinnen und Besucher wie auch für andere externe Personen wie z.B. Handwerker.

Von der Zertifikatspflicht ausgenommen:

Patientinnen/Patienten der Physiotherapie dürfen ihre Therapieeinheiten auch ohne Zertifikat wahrnehmen.
Ebenso sind Patientinnen/Patienten von Fachsprechstunden von der Zertifikatspflicht befreit.

Einschränkung Besuchszeiten

Die Besuchszeiten werden wie folgt eingeschränkt:
Vormittags von 10.00-11.30 Uhr
Nachmittags von 14.00-16.00 Uhr

Das Restaurant Findling ist von den eingeschränkten Besuchszeiten nicht betroffen und bleibt für externe Gäste unverändert geöffnet (wie bisher mit Zertifikatspflicht).

Maskenpflicht bei Besuchen

Für alle Besucherinnen und Besucher gilt während der gesamten Besuchszeit die Maskenpflicht (in Innen- und in Aussenbereichen)
Ausnahme: während der Konsumation von Speisen und Getränken.

3G-Nachweis auch für Mitarbeitende

Zum bestmöglichen Schutz der BewohnerInnen und PatientInnen gilt der 3G-Nachweis natürlich auch für die Mitarbeitenden des Gesundheitszentrums Appenzell. Um dies zu gewährleisten ist das Betriebstesting mit wöchentlichen Speicheltests eingeführt. 

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